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Veröffentlicht am:

Vierte Auflage

1424 n. H. – 2003 n. Chr.

(autorisiert)

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung zum Beziehungssystem der Geschlechter

Die Frau und der Mann

Der Einfluss der Betrachtungsweise der Beziehungen zwischen Mann und Frau

Die Regelung der Beziehungen zwischen Mann und Frau

Das Privatleben

Die Pflicht der Trennung von Männern und Frauen im islamischen Leben

Das Ansehen der Frau

Für die muslimische Frau ist es keine Pflicht, ihr Gesicht zu bedecken

Frau und Mann vor den islamrechtlichen Geboten

Die Tätigkeiten der Frau

Die islamische Gemeinschaft

Die Ehe

Die eheverbotenen Frauen

Die Mehrehe

Das Eheleben

Der Coitus Interruptus (al-ʿazl)

Die Scheidung

Die Abstammung (Genealogie)

Der Verfluchungsschwur – al-liʿān

Die Vormundschaft des Vaters

Die Obsorge (kafāla) für das Kind

Die Pflege der Verwandtschaftsbeziehungen

11 BGI

 

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Ausschnitte aus dem Buch:

Einleitung zum Beziehungssystemder Geschlechter

Viele Menschen übertreten sprachliche Regeln und bezeichnen im Arabischen sämtliche Lebenssysteme als an-niẓāmal-iğtimāʿī, was eine unzutreffende Be­zeichnung ist. Denn die Lebenssysteme sollten auf Arabisch vielmehr als anẓimat al-muğtamaʿ – Syste­me der Gesellschaft – bezeichnet werden, da sie in Wahrheit die Systeme der Gesellschaft verkörpern. Sie regeln die Beziehungen, die zwischen den Menschen entstehen, die in einer bestimmten Gesellschaft leben, und zwar abgesehen von ihrem Zusammenkommen (arab. iğtimāʿ) oder Auseinandergehen. Ihr Zusammenkommen ist dabei unerheblich; von Belang sind allein die Beziehungen. Daher sind die Systeme der Gesellschaft, einhergehend mit der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Beziehungen, vielfältig und unterschiedlich. Sie umfassen Wirtschaft, Regentschaft, Politik, Bildung, Strafen, Rechtsbeziehungen, Beweismittel und anderes. Dafür die Bezeichnung an-niẓām al-iğtimāʿī zu verwenden, entbehrt jeder Basis und ist unzutreffend. Darüber hinaus ist der Begriff iğtimāʿī ein Attribut für das Wort niẓām (System). Dieses System muss also der Regelung der Probleme dienen, die sich aus der Zusammenkunft (iğtimāʿ) ergeben. Nun bedarf die Zusammenkunft eines Mannes mit einem Mann und einer Frau mit einer Frau keines Systems bzw. Regelwerks, da hieraus keine Probleme entstehen und keine Beziehungen, die einer Regelung bedürfen.
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