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بسم الله الرحمن الرحيم

 

 

Veröffentlicht am:

1. Ausgabe: 24. Ğumādā l-Ūlā 1410 n. H.

Dezember 1989

2. (autorisierte) Ausgabe: Šawwāl 1430 n. H.

Oktober 2009

 

Inhaltsverzeichnis:

Die Gründung des Kalifats - die Schicksalsfrage für die Muslime weltweit

Die Gründung nichtpolitischer Blöcke wird die Pflicht zur Errichtung des Kalifats nicht erfüllen

Die Entstehung von Hizb-ut-Tahrir zur Errichtung des Kalifats

Die Suche nach Beistand (Ṭalab an-Nuṣra)

3 MHT

 

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Ausschnitte aus dem Buch:

Die Gründung nichtpolitischer Blöcke wird die Pflicht zur Errichtung des Kalifats nicht erfüllen

Die Wiederaufnahme des islamischen Lebens bedeutet, dass die Muslime zum Vollzug aller islamischen Gesetze zurückkehren, und zwar im Bereich der Glaubensüberzeugung, der Gottesdienste, der Moraleigenschaften, der Rechtsbeziehungen, der Regierungs-, Wirtschafts-, Beziehungs- und Unterrichtssystemen sowie im Bereich der Außenpolitik; in ihrem Verhältnis zu anderen Völkern, Staaten und Nationen. Sie bedeutet auch die Umwandlung der Länder der Muslime in eine Stätte des Islam und der dortigen Gesellschaften in eine islamische Gesellschaft.

Die Wiederaufnahme des islamischen Lebens kann nur durch die Errichtung des Kalifats und die Aufstellung eines Kalifen erfolgen, dem die Baica zu hören und zu gehorchen geleistet wird, auf dass er mit dem Buch Allahs und der Sunna Seines Gesandten regiert.

Damit die Tätigkeit zur Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise fruchtet, muss sie kollektiver Natur sein und darf nicht nur von einzelnen Individuen geleistet werden. Denn die Arbeit einzelner Individuen kann nicht das erklärte Ziel erreichen, ungeachtet dessen, wie enorm die geistige Größe und das Denken des Einzelnen auch sein mögen. Deswegen ist es notwendig, dass die Tätigkeit für die Errichtung des Kalifats und die Wiedereinführung der Regentschaft nach dem, was Allah (t) offenbart hat, eine kollektive Tätigkeit ist - in einem Block, einer Partei oder einer Gruppe.

Des Weiteren muss diese kollektive Tätigkeit politischer Natur sein und darf nicht anders als politisch sein, denn die Errichtung des Kalifats und die Aufstellung eines Kalifen stellt eine politische Tätigkeit dar, wie auch die Regentschaft nach dem, was Allah (t) herabgesandt hat, eine politische Tätigkeit darstellt. Auch kann es sich dabei nur um eine politische Tätigkeit handeln.

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