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بسم الله الرحمن الرحيم
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Antwort auf eine Frage
Wie ist der Hadith „Nichts weist das Schicksal (qaḍāʾ) zurück außer dem Bittgebet“ zu verstehen?
Frage:
Im Buch „at-Tafkīr al-islāmī“ („Das islamische Denken“), einem unserer adoptierten Bücher, heißt es, dass das Bittgebet weder die Vorherbestimmung (qadar) zurückweist noch das göttliche Schicksal (qaḍāʾ) bzw. das Wissen Allahs, des Erhabenen, verändern kann. Demgegenüber gibt es jedoch Textstellen aus dem Koran und der Sunna, die diesem Verständnis nach meinem Eindruck zu widersprechen scheinen. So wird vom Gesandten Allahs ﷺ die Aussage tradiert:
«لَا يَرُدُّ الْقَضَاءَ إِلَّا الدُّعَاءُ»
Nichts weist das Schicksal (qaḍāʾ) zurück außer dem Bittgebet.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Hadithe in diesem Sinne. Solche Tradierungen scheinen zu belegen, dass das Bittgebet die Vorherbestimmung (qadar) verändern kann. Wie ist daher mit diesem scheinbaren Widerspruch zwischen dem, was im Buch ausgeführt wird, und solchen Texten umzugehen?
Möge Allah dich reichlich belohnen.
Antwort:
Es scheint, dass du dich auf das Buch „al-Fikr al-islāmī“ („Das islamische Gedankengut“) beziehst und nicht auf „at-Tafkīr al-islāmī“, wie es irrtümlich in der Frage heißt. Ein weiterer Fehler in der Frage ist deine Aussage, es handle sich „um eines unserer adoptierten Bücher“. Dies trifft nicht zu. Das Buch wird vielmehr im administrativen Dossier unter der Rubrik aufgeführt: „Nicht adoptierte Bücher, die von der Partei herausgegeben wurden – unabhängig davon, ob sie den Namen des amīrs oder aus bestimmten Gründen den Namen eines anderen Mitglieds tragen; sie werden nicht in den ḥalqāt (Studienzirkeln) unterrichtet“. Dort wird unter anderem das Buch „al-Fikr al-islāmī“ genannt.
Wie dem auch sei: Wie bereits erwähnt, beziehst du dich offenbar auf die folgende Passage aus diesem Buch:
„Es muss jedoch klar sein, dass das Bittgebet (duʿāʾ) weder das verändert, was im Wissen Allahs feststeht, noch ein Schicksal (qaḍāʾ) abwendet, noch eine Bestimmung (qadar) aufhebt oder etwas außerhalb seiner Ursache bewirkt. Denn Allahs Wissen verwirklicht sich unweigerlich, und Sein Ratschluss tritt notwendigerweise ein. Würde das Bittgebet ihn abwenden, so wäre es kein göttlicher Ratschluss. Und die Bestimmung hat Allah hervorgebracht; daher kann das Bittgebet sie nicht aufheben.“ Dem hältst du den Hadith entgegen:
«إِنَّ الدُّعَاءَ يَرُدُّ الْقَضَاءَ»
Gewiss, das Bittgebet wendet das Schicksal (qaḍāʾ) ab. In einer anderen Überlieferung heißt es:
«لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ»
Nichts wendet die Vorherbestimmung (qadar) ab außer dem Bittgebet. Du fragst daher, wie dieser scheinbare Widerspruch aufzulösen ist.
Bevor ich auf diese Frage antworte, möchte ich jedoch einige damit zusammenhängende Punkte als Einführung voranstellen:
1. Die Stellung des Bittgebets (duʿāʾ) im Islam und seine Erhörung mit Allahs Erlaubnis
Zu diesem Thema finden sich zahlreiche Koranverse und Hadithe. Dazu gehören unter anderem:
– Der Erhabene sagt:
(وَقَالَ رَبُّكُمُ ادْعُونِي أَسْتَجِبْ لَكُمْ إِنَّ الَّذِينَ يَسْتَكْبِرُونَ عَنْ عِبَادَتِي سَيَدْخُلُونَ جَهَنَّمَ دَاخِرِينَ)
Und es sprach euer Herr: „Ruft Mich an, so werde Ich euch erhören. Gewiss, diejenigen, die sich hochmütig weigern, Mir zu dienen, werden erniedrigt in die Hölle eintreten. (40:60)
– Ferner berichtet al-Ḥākim in seinem „al-Mustadrak ʿalā aṣ-Ṣaḥīḥayn“ von Abū Huraira – möge Allah mit ihm Wohlgefallen haben –, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«لَيْسَ شَيْءٌ أَكْرَمَ عَلَى اللَّهِ مِنْ الدُّعَاءِ»
Es gibt nichts Edleres bei Allah als das Bittgebet. Ebenso überliefert Aḥmad in seinem „Musnad“ von Abū Saʿīd, dass der Prophet ﷺ sagte:
«مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَدْعُو بِدَعْوَةٍ لَيْسَ فِيهَا إِثْمٌ وَلَا قَطِيعَةُ رَحِمٍ إِلَّا أَعْطَاهُ اللَّهُ بِهَا إِحْدَى ثَلَاثٍ إِمَّا أَنْ تُعَجَّل لَهُ دَعْوَتُهُ وَإِمَّا أَنْ يَدَّخِرَهَا لَهُ فِي الْآخِرَةِ وَإِمَّا أَنْ يَصْرِفَ عَنْهُ مِنْ السُّوءِ مِثْلَهَا قَالُوا إِذاً نُكْثِرُ قَالَ اللَّهُ أَكْثَرُ»
„Es gibt keinen Muslim, der Allah um etwas bittet, worin weder eine Sünde noch das Abbrechen einer Verwandtschaftsbande liegt, ohne dass Allah ihm dadurch eines von drei Dingen gewährt: Entweder erhört Er sein Bittgebet unverzüglich, oder Er bewahrt dessen Lohn für ihn im Jenseits auf, oder Er wendet von ihm ein Übel in gleichem Maße ab.“ Darauf sagten die Anwesenden: „Dann werden wir umso häufiger Bittgebete sprechen.“ Er ﷺ erwiderte: „Allah gibt noch weit mehr.“ Diesen Hadith tradiert auch al-Ḥākim in seinem Werk „al-Mustadrak ʿalā aṣ-Ṣaḥīḥayn“ von Abū Saʿīd.
Diese Belege zeigen, dass Allah von Seinem gläubigen Diener erwartet, dass er Ihn anruft und sich im Bittgebet häufig an Ihn wendet. Zugleich belegen sie, dass das Bittgebet – wie im Musnad Aḥmads dargelegt – auf eine von drei Weisen erhört wird. Diese Erhörung selbst ist jedoch bereits in der Wohlverwahrten Tafel (al-Lauḥ al-Maḥfūẓ) verzeichnet. Denn nichts geschieht, ohne dass es seit Ewigkeit niedergeschrieben worden wäre, wie aus den nachfolgend angeführten Belegen zur Bestimmung (qadar) hervorgeht.
2. Liegt zu einer bestimmten Frage ein definitiver (qaṭʿī) Beleg vor, der auf einen bestimmten Rechtsspruch hinweist, und findet sich daneben zu derselben Frage ein präsumtiver Beleg mit authentischer (ṣaḥīḥ) Überlieferung, der scheinbar mit dem definitiven Beleg kollidiert, so ist zunächst eine Harmonisierung beider Belege anzustreben. Denn beiden Belegen Geltung zu verschaffen, hat Vorrang davor, einen von ihnen unberücksichtigt zu lassen. Ist eine solche Harmonisierung jedoch nicht möglich, so ist dem definitiven Beleg der Vorrang einzuräumen, während der wahrscheinliche Beleg aufgrund seines Bedeutungsgehalts (dirāyatan) zurückgewiesen wird, obwohl seine Tradierung authentisch ist. Ist hingegen bereits seine Tradierungskette schwach, so wird er wegen der Schwäche seiner Tradierung verworfen.
3. Zu den Belegen für die Vorherbestimmung (qadar) gehören:
Der Erhabene sagt:
(وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَراً مَقْدُوراً)
Und Allahs Befehl ist eine festgelegte Bestimmung (qadaran maqdūrā). (33:38) Qadaran bedeutet in diesem Vers, dass es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Festlegung bereits in der Ewigkeit erfolgt ist. Und maqdūran bedeutet, dass ihr Eintreten unabwendbar ist. Die Wendung qadaran maqdūran bezeichnet somit einen endgültig feststehenden Beschluss, dessen Verwirklichung unausweichlich ist. Auch sagt Er:
(ومَا يَعْزُبُ عَنْ رَبِّكَ مِنْ مِثْقَالِ ذَرَّةٍ فِي الْأَرْضِ وَلا فِي السَّمَاءِ وَلا أَصْغَرَ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرَ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِينٍ)
Und deinem Herrn entgeht nicht das Gewicht eines Stäubchens – weder auf der Erde noch im Himmel. Und nichts, das kleiner oder größer ist als dies, das nicht in einem deutlichen Buch verzeichnet wäre.﴾ (10:61) Und Er sagt:
(عَالِمِ الْغَيْبِ لا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلا فِي الأَرْضِ وَلا أَصْغَرُ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرُ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِين)
Er ist der Kenner des Verborgenen. Ihm entgeht nicht das Gewicht eines Stäubchens – weder in den Himmeln noch auf der Erde. Und nichts, das kleiner oder größer ist als dies, das nicht in einem deutlichen Buch verzeichnet wäre.(34:3), und sagt:
(مَا أَصَابَ مِنْ مُصِيبَةٍ فِي الأَرْضِ وَلا فِي أَنْفُسِكُمْ إِلا فِي كِتَابٍ مِنْ قَبْلِ أَنْ نَبْرَأَهَا إِنَّ ذَلِكَ عَلَى اللَّهِ يَسِيرٌ)
Kein Unglück trifft die Erde oder euch selbst, ohne dass es bereits in einem Buche verzeichnet wäre, bevor Wir es ins Dasein rufen. Gewiss, dies ist Allah ein Leichtes.(57:22)
– Ebenso sind Hadithe überliefert, die sich mit der Bestimmung (qadar) beziehungsweise mit der Niederschrift in der Wohlverwahrten Tafel befassen. Dazu zählen unter anderem:
Abū Huraira berichtete, dass der Prophet ﷺ zu ihm sprach:
«جَفَّ الْقَلَمُ بِمَا أَنْتَ لاَقٍ»
Trocken ist die Feder bereits mit dem, was dir begegnen wird. (Überliefert von al-Buḫārī.) Das bedeutet: Was dir begegnen wird, ist bereits in der Ewigkeit niedergeschrieben. Ferner der von ʿUmar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – tradierte Hadith über das Erscheinen des Erzengels Gabriel und seine Fragen nach dem Islam und dem īmān. Darin sagte der Prophet ﷺ:
«أَنْ تُؤْمِنَ بِاللَّهِ وَمَلائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ وَتُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ»
[…] „Dass du an Allah glaubst, an Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten und den Jüngsten Tag, und dass du an die Bestimmung (qadar) glaubst – an ihr Gutes wie an ihr Schlechtes.“ (Überliefert von Muslim.) Das bedeutet: Man muss davon überzeugt sein, dass Allah das Gute wie auch das Schlechte bereits vor Erschaffung der Geschöpfe bestimmt hat. Auch berichtet Ğābir, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«لاَ يُؤْمِنُ عَبْدٌ حَتَّى يُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ حَتَّى يَعْلَمَ أَنَّ مَا أَصَابَهُ لَمْ يَكُنْ لِيُخْطِئَهُ وَأَنَّ مَا أَخْطَأَهُ لَمْ يَكُنْ لِيُصِيبَهُ»
Kein Diener gelangt zu wahrer Überzeugung, bis er sicher an die Bestimmung (qadar) glaubt – an ihr Gutes wie an ihr Schlechtes – und erkennt, dass ihn niemals hätte verfehlen können, was ihn getroffen hat, und ihn niemals hätte treffen können, was ihn verfehlt hat. (Bei at-Tirmiḏī tradiert.) Ebenso berichtete Abū l-ʿAbbās ʿAbdullāh ibn ʿAbbās – möge Allah mit ihnen beiden Wohlgefallen haben –, dass er eines Tages hinter dem Propheten ﷺ ritt. Da sprach dieser:
«يا غُلاَمُ، إِنِّي أُعَلِّمُكَ كَلِمَاتٍ، احْفَظْ اللَّهَ يَحْفَظْكَ، احْفَظْ اللَّهَ تَجِدْهُ تُجَاهَكَ، إِذَا سَأَلْتَ فَاسْأَلِ اللَّهَ، وَإِذَا اسْتَعَنْتَ فَاسْتَعِنْ بِاللَّهِ، وَاعْلَمْ أَنَّ الأُمَّةَ لَوْ اجْتَمَعَتْ عَلَى أَنْ يَنْفَعُوكَ بِشَيْءٍ لَمْ يَنْفَعُوكَ إِلاَّ بِشَيْءٍ قَدْ كَتَبَهُ اللَّهُ لَكَ، وَلَوْ اجْتَمَعُوا عَلَى أَنْ يَضُرُّوكَ بِشَيْءٍ لَمْ يَضُرُّوكَ إِلاَّ بِشَيْءٍ قَدْ كَتَبَهُ اللَّهُ عَلَيْكَ، رُفِعَتْ الأَقْلامُ وَجَفَّتْ الصُّحُفُ»
Mein Junge! Ich will dich einige Worte lehren: Bewahre Allahs Gebote, so wird Er dich bewahren. Bewahre Allahs Gebote, so wirst du Ihn dir gegenüber finden. Wenn du bittest, dann bitte Allah. Und wenn du Hilfe suchst, dann suche sie bei Allah. Wisse: Selbst wenn sich die gesamte Umma zusammentäte, um dir zu nützen, könnte sie dir nur mit etwas nützen, das Allah bereits für dich verfügt hat. Und wenn sie sich zusammentäte, um dir zu schaden, könnte sie dir nur mit etwas schaden, was Allah bereits gegen dich verfügt hat. Erhoben sind die Federn und trocken die Blätter. (Überliefert von at-Tirmiḏī.)
4. Wenden wir uns nun den beiden Hadithen zu, nach denen das Bittgebet das Schicksal (qaḍāʾ) bzw. – in einer anderen Überlieferung – die Vorherbestimmung (qadar) abwenden kann:
– Al-Ḥākim berichtet in seinem Werk „al-Mustadrak ʿalā aṣ-Ṣaḥīḥayn“ in geschlossener Kette von Ibn ʿAbbās über Ṯaubān, dass der Prophet ﷺ sprach:
»إِنَّ الدُّعَاءَ يَرُدُّ الْقَضَاءَ«
Wahrlich, das Bittgebet wendet das Schicksal (qaḍāʾ) ab. In einer weiteren Überlieferung al-Ḥākims von ʿAbdullāh ibn Abī al-Ǧaʿd über Ṯaubān – möge Allah mit ihm Wohlgefallen haben –, der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs ﷺ:
»لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ«
Nichts wendet die Vorherbestimmung (qadar) ab außer dem Bittgebet. Al-Ḥākim kommentierte hierzu: „Dieser Hadith besitzt eine authentische Überlieferungskette, obwohl ihn al-Buḫārī und Muslim nicht überliefert haben.“
5. Betrachtet man nun die Belege zur Vorherbestimmung (qadar), insbesondere jene Koranverse, deren Aussage eindeutig (qaṭʿī ad-dalāla) ist, so ergibt sich daraus, dass es weder auf der Erde noch im Himmel irgendetwas gibt, das Allah nicht bereits bestimmt und bei Sich verzeichnet hätte. Nichts geschieht in diesem Dasein, ohne dass Allah es zuvor bestimmt und niedergeschrieben hätte. Was Allah im Voraus bestimmt und verzeichnet hat, muss notwendigerweise eintreten; seinem Eintreten kann nichts entgegenstehen. Mit anderen Worten: Es gibt nichts, was die Vorherbestimmung (qadar) abwenden und dadurch ihr Eintreten verhindern könnte.
Demgegenüber ergibt sich aus den beiden oben angeführten Hadithen, dass das Bittgebet die Vorherbestimmung (qadar) beziehungsweise das Schicksal (qaḍāʾ) abwenden kann; wobei der Bedeutungsgehalt beider Überlieferungen derselbe ist. Damit entsteht ein scheinbarer Widerspruch zu den eindeutigen Belegen über die Vorherbestimmung. Wie bereits dargelegt, ist in einem solchen Fall zunächst eine Harmonisierung zwischen den Hadithen und den definitiven Belegen anzustreben. Gelingt eine solche Harmonisierung, so ist sie maßgebend; andernfalls wird der Hadith aufgrund seines Bedeutungsgehalts (dirāyatan) zurückgewiesen.
6. Nach eingehender Untersuchung dieser Frage – und Allah gewährt den Erfolg – ist Folgendes zu sagen:
a) Der Hadith:
»لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ«
Nichts wendet die Vorherbestimmung (qadar) ab außer dem Bittgebet ist, wenn der Ausdruck „die Vorherbestimmung abwenden“ in seinem eigentlichen Wortsinn verstanden wird, nämlich dahingehend, dass die Vorherbestimmung aus der Wohlverwahrten Tafel (al-Lauḥ al-Maḥfūẓ) gelöscht werde, aufgrund seines Bedeutungsgehalts (dirāyatan) zurückzuweisen. Denn das, was Allah bestimmt oder beschlossen hat, ist in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet und muss notwendigerweise eintreten - nichts kann seinem Eintreten entgegenstehen. Folglich kann die Vorherbestimmung nicht aus der Wohlverwahrten Tafel getilgt werden. Ist eine Harmonisierung nicht möglich, muss der Hadith aufgrund seines Bedeutungsgehalts zurückgewiesen werden, und den definitiven Belegen über die Vorherbestimmung ist der Vorrang einzuräumen. Diese belegen eindeutig, dass die Vorherbestimmung notwendigerweise eintritt und nicht abgewendet werden kann. Bevor jedoch ein Hadith aufgrund seines Bedeutungsgehalts zurückgewiesen wird, ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu prüfen, ob eine Harmonisierung zwischen den definitiven und den präsumtiven Belegen möglich wäre. Denn beiden Belegen Geltung zu verschaffen, hat Vorrang davor, einen von ihnen außer Acht zu lassen.
b) Nach den Prinzipien der Rechtsgrundlagenlehre (uṣūl al-fiqh) gilt: Wenn aufgrund eines die eigentliche sprachliche Bedeutung ausschließenden Indizes (qarīna) ein Verständnis im wörtlichen Sinne nicht möglich ist – wobei dieses Indiz hier in den bereits genannten definitiven Belegen zur Vorherbestimmung besteht –, dann ist auf die metaphorische Bedeutung (maǧāz) zurückzugreifen, sofern dies sprachlich zulässig ist. Und das ist hier der Fall. So kann aus den Begriffen Vorherbestimmung (qadar) beziehungsweise Schicksal (qaḍāʾ) im Hadith metaphorisch auch die Folge daraus verstanden werden, d. h. die Auswirkungen, die sie haben. Es handelt sich hierbei um einen sprachlichen Gebrauch auf der Grundlage der Kausalitätsbeziehung (ʿalāqa sababīya): Genannt wird die Ursache, gemeint ist jedoch ihre Wirkung. So sagt man im Arabischen beispielsweise: „Die Erde ließ Regen wachsen.“ Genannt wird dabei die Ursache – der Regen –, während tatsächlich dessen Wirkung, nämlich das Hervorbringen der Pflanzen, gemeint ist. Ebenso verhält es sich in diesen Hadithen: Genannt wird die Vorherbestimmung, gemeint sind jedoch ihre Auswirkungen. Folglich wird nicht die Vorherbestimmung oder das Schicksal selbst abgewendet, sondern vielmehr deren Auswirkungen auf den Menschen. Wenn einen Gläubigen etwa eine Vorherbestimmung oder ein Schicksalsschlag (qaḍāʾ) trifft – etwa in Form einer Krankheit, des Verlusts eines Kindes oder seines Vermögens oder des Scheiterns seines Handels etc. … –, dann wendet das Bittgebet die Auswirkungen dieser Heimsuchung auf ihn ab. Dies wird durch den Hadith von al-Ḥasan ibn ʿAlī – Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden – verdeutlicht. Er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ lehrte mich Worte, die ich im qunūt des witr-Gebets sprechen soll:
«اللَّهُمَّ اهْدِنِي فِيمَنْ هَدَيْتَ... وَقِنِي شَرَّ مَا قَضَيْتَ...»
O Allah, leite mich recht unter denen, die Du rechtgeleitet hast … und bewahre mich vor dem Übel dessen, was Du bestimmt hast … Wenn der Gläubige Allah aufrichtig anruft und Ihn inständig bittet, ihn vor den schlimmen Auswirkungen dessen zu bewahren, was Er bestimmt hat, dann erleichtert Allah ihm die Last dieser Heimsuchung, verleiht ihm die Kraft, sie zu ertragen, und schenkt ihm Standhaftigkeit. Dadurch wird sein Leben - trotz des eingetretenen Schicksalsschlags - wieder erbaulich. Die Heimsuchung wird für ihn leichter und ihre Last geringer, sodass es bildlich gesprochen so erscheint, als habe sein Bittgebet die Vorherbestimmung abgewendet. Tatsächlich jedoch hat Allah ihm die Kraft verliehen, sie zu ertragen und standhaft zu bestehen. Wie oft geschieht es, dass ein Mensch bereits durch den Stich eines Dorns in Kummer verfällt, seine Kräfte schwinden und er aus dem Gleichgewicht gerät. Und wie oft wird ein anderer von einem schweren Unglück getroffen, während seine Zunge unablässig Allahs gedenkt und er Ihn inständig bittet, ihn vor den schlimmen Auswirkungen dieser Heimsuchung zu bewahren, worauf er sie standhaft erträgt und sein Zustand sich richtet, sodass es bildlich gesprochen so erscheint, als habe sein Bittgebet die Heimsuchung abgewendet.
So ist der Hadith zu verstehen: Die Vorherbestimmung tritt unabdingbar ein und kann nicht ausbleiben. Aber das aufrichtige und auf Allah vertrauende Bittgebet des Gläubigen bewirkt, dass die Auswirkungen der Vorherbestimmung auf ihn gemildert werden. Allah erleichtert ihm ihre Last, verleiht ihm Geduld und Standhaftigkeit und macht ihm das Ertragen der Heimsuchung leicht, sodass sein Leben wieder Ruhe findet – so, als hätte ihn das Unglück gar nicht getroffen. All das ist bereits in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet. Allah hat es seit Ewigkeit bestimmt und es ist von Seinem ewigen Wissen erfasst. So steht in der Wohlverwahrten Tafel geschrieben, dass diesen Diener eine bestimmte Heimsuchung treffen wird, dass sie tatsächlich eintritt und dass dieser Diener Allah darum bitten wird, ihn vor ihren schlimmen Auswirkungen zu bewahren. Daraufhin erhört Allah sein Bittgebet und verleiht ihm die Kraft, die Heimsuchung zu ertragen und sich in Standhaftigkeit zu üben, sodass es - bildlich gesprochen - so erscheint, als hätte ihn das Unheil gar nicht getroffen.
So ist der Hadith nach meiner überwiegenden Auffassung zu verstehen – doch Allah weiß es am besten, und Er ist der Allweise.
7. Zur Ergänzung und weiterem Nutzen möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:
a) In meinem Buch „at-Taysīr fī Uṣūl at-Tafsīr“ wird ausgeführt:
[Die Erhörung des Bittgebets bedeutet nicht, dass sich dadurch die Vorherbestimmung (qadar), die Niederschrift in der Wohlverwahrten Tafel (al-Lauḥ al-Maḥfūẓ) oder das Wissen Allahs verändert. Mit anderen Worten: Die Erhörung bedeutet nicht, dass Allah vom Bittgebet Seines Dieners und dessen Erhörung zuvor nichts gewusst hätte und sie deshalb nicht in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet gewesen wären. Vielmehr kennt Allah sie seit Ewigkeit und hat sie seit Ewigkeit niedergeschrieben. Die Vorherbestimmung (qadar) besteht in Allahs Wissen, das heißt in der Niederschrift in der Wohlverwahrten Tafel. Alles, was geschieht, ist dort seit Ewigkeit verzeichnet. Allah weiß, dass ein bestimmter Mensch Ihn anrufen wird. Hat Allah bestimmt, dessen Bittgebet zu erhören, so ist niedergeschrieben, dass jener Mensch um dieses oder jenes bitten wird und dass sich dieses oder jenes daraufhin verwirklichen wird. Das Bittgebet stellt somit nichts neu Entstandenes dar, das Allah zuvor nicht gewusst hätte oder das nicht bereits in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet gewesen wäre. Dasselbe gilt für seine Erhörung. So ist alles, was geschieht, in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet. Allah kennt das Verborgene und weiß, was der Mensch sagt und tut, und alles ist seit Ewigkeit niedergeschrieben. Das Bittgebet, das der Diener spricht, ist Allah bekannt und in der Wohlverwahrten Tafel so verzeichnet, wie es gesprochen werden wird. Ebenso ist Seine Erhörung des Bittrufs – so, wie Er, der Erhabene, ihn erhören will – seit Ewigkeit niedergeschrieben. Somit stehen weder das Bittgebet noch seine Erhörung außerhalb des göttlichen Wissens. Vielmehr sind beide in der Wohlverwahrten Tafel genau so verzeichnet, wie sie sich ereignen werden. Denn Allah ist der Kenner des Verborgenen und des Offenbaren:
(لَا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلَا فِي الْأَرْضِ)
Ihm entgeht nicht das Gewicht eines Stäubchens – weder in den Himmeln noch auf Erden.(34:3)“
b)Im Werk „Šarḥ as-sunna“ von Abū Muḥammad al-Ḥusain al-Baġawī aš-Šāfiʿī (gest. 516 n. H.) heißt es: […] über ʿAbdullāh ibn Abī al-Ǧaʿd wird von Ṯaubān berichtet, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«لا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلا الدُّعَاءُ»
Nichts wendet die Vorherbestimmung (qadar) ab außer dem Bittgebet. Dazu sage ich: Abū Ḥātim as-Siǧistānī führte in diesem Zusammenhang aus: „Wenn ein Mensch beharrlich im Bittgebet ist, werden ihm die Auswirkungen des Schicksals erleichtert, sodass es so erscheint, als wäre es von ihm abgewendet worden.“
c)Im Werk „Mirqāt al-Mafātīḥ – Šarḥ Miškāt al-Maṣābīḥ“ von Abū l-Ḥasan Nūr ad-Dīn al-Mullā al-Harawī al-Qārī (gest. 1014 n. H.) heißt es:
Zu seiner Aussage:
«لا يَرُدُّ الْقَضَاءَ إِلا الدُّعَاءُ»
Nichts wendet das Schicksal (qaḍāʾ) ab außer dem Bittgebet. Das Schicksal (al-qaḍāʾ) bezeichnet den festgelegten göttlichen Beschluss. […] Oder aber er meint mit dem Abwenden des Schicksals – sofern er den eigentlichen Wortsinn beabsichtigt – dessen Erleichterung und die Erleichterung der damit verbundenen Situation, sodass es den Anschein hat, als wäre das Schicksal gar nicht eingetreten.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen zur Klärung der Frage ausreichen, und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.



